Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ticketkauf und Veranstaltungsbesuch

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen des Ilurame e.V. sowie für den Besuch dieser Veranstaltungen, unabhängig von deren Art und Ort.

(2) Veranstalter und Vertragspartner ist: Ilurame e.V., Schlesierstr. 24, 04299 Leipzig, vertreten durch den Vorstand gemäß Satzung, Vereinsregister: Amtsgericht Leipzig, Registernummer VR 7968, E-Mail:

info@ilurame.de

(3) Für einzelne Veranstaltungen können ergänzende Veranstaltungs- oder Hausordnungen gelten, sofern auf diese vor Vertragsschluss hingewiesen wird und dem Käufer die Möglichkeit verschafft wird, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Diese gelten ergänzend zu diesen AGB und gehen nur insoweit im Fall eines Widerspruchs vor, als sie veranstaltungs- oder ortsspezifische Regelungen zum Zutritt, Aufenthalt, Sicherheitsanforderungen oder Verhalten bei der jeweiligen Veranstaltung enthalten.

(4) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teilnehmenden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen.

(1) Der Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen des Ilurame e.V. erfolgt über das Ticketsystem pretix. Die Darstellung von Veranstaltungen und Eintrittskarten im Ticketshop stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung, ein Ticket zu bestellen.

(2) Mit Abschluss des Bestellvorgangs im Ticketshop gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Erwerb der ausgewählten Eintrittskarte(n) ab.

(3) Der Vertrag über den Veranstaltungsbesuch kommt mit der Annahme der Bestellung durch den Ilurame e.V. zustande. Ein Vertrag mit uns kommt zustande, wenn wir Ihr Angebot innerhalb von 14 Tagen annehmen. Die weitere Abwicklung der Bestellung und die Bereitstellung der Eintrittskarten erfolgen über pretix.

(4) Der Betreiber des Ticketsystems pretix ist nicht Veranstalter der jeweiligen Veranstaltung. Vertragspartner für den Veranstaltungsbesuch ist der Ilurame e.V.

(5) Der Käufer ist verpflichtet, bei der Bestellung vollständige und zutreffende Angaben sowie eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben und sicherzustellen, dass im Zusammenhang mit der Bestellung versandte Nachrichten empfangen werden können. Dazu zählt ebenfalls die Überprüfung des Spam-Ordners.

(6) Wer ein Ticket nicht ausschließlich für den eigenen Gebrauch erwirbt, ist verpflichtet sicherzustellen, dass die tatsächlich teilnehmende Person Kenntnis von diesen AGB sowie etwaigen Veranstaltungs- und Hausordnungen erhält und sie akzeptiert.

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Ticketshop angegebenen Preise. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.

(2) Die Zahlung erfolgt im Voraus. Als Zahlungsmöglichkeiten stehen grundsätzlich Banküberweisung und PayPal zur Verfügung.

(3) Die Zahlung per Banküberweisung wird nur bis 14 Tage vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung angeboten. Danach steht diese Zahlungsart nicht mehr zur Verfügung. Die Zahlung über PayPal ist grundsätzlich bis einen Tag vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung möglich.

(4) Die reguläre Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Abschluss der Bestellung. Liegt der letztmögliche Zahlungstermin der jeweiligen Veranstaltung vor Ablauf dieser Frist, verkürzt sich die Zahlungsfrist entsprechend. Maßgeblich ist die im Ticketshop für die jeweilige Bestellung angegebene Zahlungsfrist.

(5) Der vollständige Rechnungsbetrag muss innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist eingegangen sein. Unbezahlte Bestellungen laufen nach Ablauf der angegebenen Zahlungsfrist automatisch ab. Die für diese Bestellung reservierten Eintrittskarten werden anschließend wieder für den Verkauf freigegeben. Verspätete Zahlungen begründen keinen Anspruch auf die ursprünglich reservierten Eintrittskarten.

(6) Ermäßigungen werden nur gewährt, soweit sie für die jeweilige Veranstaltung ausdrücklich ausgewiesen sind. Diejenige Person, die eine Ermäßigung in Anspruch nimmt, muss bei der Anmeldung die Ermäßigung eigenständig beanspruchen, und zum Zeitpunkt der Anmeldung und zum Zeitpunkt des Zutritts zur Veranstaltung die Kriterien der Ermäßigung erfüllen und auf Anforderung nachweisen können; andernfalls ist der nicht-ermäßigte Ticketpreis zu entrichten.

(7) Nicht im Ticketpreis enthalten sind, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, insbesondere Kosten für An- und Abreise sowie Speisen und Getränke vor Ort.

(8) Vereinsmitglieder des Ilurame e.V. erhalten im Rahmen ihrer Mitgliedschaft einen personalisierten Rabattcode, der beim Erwerb von Eintrittskarten für die jeweilige Veranstaltung einmalig angewendet werden kann.

(9) Bei Zahlungen in einer anderen Währung als Euro trägt der Käufer etwaige Umrechnungs- und Fremdwährungsgebühren.

(10) Werden einzelne Leistungen durch Sie ohne unser Verschulden und außerhalb höherer Gewalt nicht in Anspruch genommen, so werden die vereinbarten Ticketpreise sowie etwa zusätzliche weitere vereinbarte Gebühren und Kosten dennoch fällig, soweit in diesen AGB oder einzelvertraglich keine andere Vereinbarung getroffen wird.

(1) Eine Eintrittskarte berechtigt zum Besuch der Veranstaltung, für die sie ausgestellt wurde.

(2) Eintrittskarten werden grundsätzlich in elektronischer Form (QR-Code und PDF) bereitgestellt. Der Ticketinhaber ist dafür verantwortlich, dass die Eintrittskarte beim Einlass vollständig und lesbar vorgelegt werden kann.

(3) Jede Eintrittskarte bzw. jeder darauf befindliche Zugangscode berechtigt grundsätzlich nur einmal zum Einlass, sofern für die jeweilige Veranstaltung nichts anderes bestimmt ist.

(4) Manipulierte, unberechtigt vervielfältigte oder bereits verwendete Eintrittskarten berechtigen nicht zum Zutritt. Bei Vervielfältigung oder missbräuchlicher Nutzung behalten wir uns vor, den Zutritt zu verweigern.
Soweit uns durch eine vom Kartenkaufenden verschuldete unberechtigte Vervielfältigung ein Schaden entsteht, können wir Ersatz des konkret entstandenen Schadens verlangen. Dem Kartenkaufenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Bei Verlust einer Eintrittskarte besteht kein Anspruch auf Ersatz. Über den Ticketshop kann eine erneute Zusendung an die bei der Bestellung hinterlegte E-Mail-Adresse angefordert werden.

(1) Soweit für die jeweilige Veranstaltung nicht ausdrücklich anders angegeben, sind Eintrittskarten nicht personalisiert und können an andere Personen weitergegeben werden. Der ursprüngliche Käufer hat den neuen Ticketinhaber auf diese AGB sowie geltende Veranstaltungs- und Hausordnungen hinzuweisen.

(2) Ein gewerblicher oder kommerzieller Weiterverkauf sowie ein Weiterverkauf zu einem den ursprünglichen Ticketpreis übersteigenden Betrag ist ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.

(3) Ebenfalls nicht gestattet ist es, Eintrittskarten ohne unsere ausdrückliche vorherige Zustimmung mindestens in Textform zu Zwecken der Werbung oder als Gewinn zu erwerben, weiterzugeben oder anzubieten.

(1) Bei dem Erwerb von Eintrittskarten für unsere Veranstaltungen handelt es sich um Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB nicht.

(2) Der Erwerb einer Eintrittskarte ist somit grundsätzlich verbindlich. Eine Stornierung, Rückgabe oder ein Umtausch durch den Käufer sind nach Vertragsschluss nicht möglich, sofern für die jeweilige Veranstaltung nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung angeboten wird. Eine Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich.

(3) Die Möglichkeit zur zulässigen Weitergabe einer nicht personalisierten Eintrittskarte gemäß § 5 bleibt hiervon unberührt.

(1) Der Zutritt zur Veranstaltung setzt den Besitz einer gültigen Eintrittskarte voraus.

(2) Für einzelne Veranstaltungen können Altersbeschränkungen oder weitere, im berechtigten Interesse der sicheren und ordnungsgemäßen Durchführung der jeweiligen Veranstaltung erforderliche Zutrittsvoraussetzungen gelten, die vor Vertragsschluss oder spätestens zusammen mit den veranstaltungsbezogenen Informationen im Zusammenhang mit der jeweiligen Veranstaltung bekannt gegeben werden. Besteht eine Altersbeschränkung, kann beim Einlass die Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises verlangt werden.

(3) Können die zuvor bekannt gegebenen für den Zutritt erforderlichen Voraussetzungen nicht nachgewiesen werden, kann der Einlass verweigert werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises, sofern die fehlende Nachweisbarkeit aus der Sphäre des Käufers stammt.

(4) Der Zutritt kann darüber hinaus verweigert werden, wenn eine Person erkennbar unter erheblichem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht oder sich gewaltbereit verhält. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht in diesem Fall nicht.

(5) Für die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sofern für eine Veranstaltung eine Begleitung durch eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person erforderlich ist, wird dies im Zusammenhang mit der jeweiligen Veranstaltung bekannt gegeben. Erziehungsbeauftragte Personen müssen ihre Beauftragung auf Verlangen nachweisen können.

(1) Angaben zum Veranstaltungsprogramm entsprechen dem Planungsstand zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung.

(2) Wir behalten uns Änderungen des angekündigten Programms, des zeitlichen Ablaufs sowie einzelner Programmpunkte oder Mitwirkender vor, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung zumutbar ist.

(3) Änderungen oder der Ausfall einzelner Programmpunkte begründen keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung hierdurch nicht wesentlich verändert wird. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

(4) Wir schulden, soweit Aufführungen, Vorträge, Darbietungen usw. der Vertragsgegenstand sind, eine ordnungsgemäße Auswahl von Aufführenden, Künstlern und Mitwirkenden, sind aber nicht verantwortlich für deren Inhalte, für deren Art der Vermittlung und deren Behauptungen.

(5) Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen bestimmten Mitwirkenden, soweit nicht dieser ausdrücklich als einziger oder wesentlicher Bestandteil der Veranstaltung angekündigt bzw. vereinbart ist.

(6) Auf Mitwirkende, die als „angefragt“ angekündigt werden, besteht grundsätzlich kein Anspruch.

(1) Muss eine Veranstaltung vollständig abgesagt werden, wird der für die Eintrittskarte entrichtete Preis nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen erstattet.

(2) Wird eine Veranstaltung auf einen anderen Termin verlegt, behalten bereits erworbene Eintrittskarten grundsätzlich ihre Gültigkeit, soweit dies zumutbar ist und nichts anderes mitgeteilt wird. Ein gesetzliches Recht zur Rückabwicklung bleibt hiervon unberührt.

(3) Über eine Absage oder Verlegung informieren wir nach Möglichkeit über die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse sowie über unsere üblichen Informationskanäle.

(4) Wird eine für die Durchführung der Veranstaltung angekündigte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Veranstaltung bis spätestens 7 Tage vor dem geplanten Termin abzusagen. In diesem Fall wird der bereits gezahlte Ticketpreis vollständig erstattet.

(5) Die Erstattung erfolgt auf dem Weg, auf dem die ursprüngliche Zahlung geleistet wurde, sofern nichts anderes vereinbart wird. Die Erstattungen erfolgen an die Personen, die die Zahlungen an uns geleistet haben.

(6) Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn sich durch äußere Umstände, die wir nicht zu vertreten haben und die wir auch bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt nicht vermeiden können, die zulässige Teilnehmerzahl am Veranstaltungsort nach Vertragsschluss so verringert, dass die Durchführung einzelner bereits geschlossener Verträge nicht mehr möglich ist. Als Gründe hierfür kommen insbesondere in Betracht:

  • eine behördliche Anordnung, die die zulässige Personenzahl am Veranstaltungsort nachträglich beschränkt;
  • eine nachträgliche sicherheitsrechtliche Anforderung (z. B. Brandschutz-, Flucht- oder Rettungswegauflage);
  • eine unvorhergesehene Einschränkung der Nutzbarkeit des Veranstaltungsortes, die weder wir noch der Betreiber des Veranstaltungsortes zu vertreten haben;
  • vergleichbare, von uns nicht zu vertretende Umstände, die die Nutzbarkeit oder zulässige Personenzahl des Veranstaltungsortes einschränken.

In diesem Fall haben frühere Buchungen Vorrang vor späteren Buchungen.

(1) Im Falle höherer Gewalt oder anderer außergewöhnlicher, schwerwiegender Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben und die die Durchführung der Veranstaltung oder einzelner vertragsgemäßer Leistungen rechtlich oder tatsächlich unmöglich machen oder wesentlich gefährden, können wir vom Vertrag zurücktreten oder die Veranstaltung unterbrechen oder abbrechen.

(2) Dies gilt auch, wenn einer unserer Leistungsträger bzw. Dienstleister (z. B. die Veranstaltungsstätte) aufgrund solcher Ereignisse seine Leistungen uns gegenüber nicht mehr erbringen kann und ein Wechsel des Leistungsträgers uns nicht mehr möglich oder unzumutbar ist.

(3) In diesen Fällen informieren wir den Käufer unverzüglich. Bereits bezahlte Ticketpreise werden zurückerstattet. Schadenersatzansprüche gegen uns bestehen insoweit nicht, als wir das Ereignis nicht zu vertreten haben und keine zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften entgegenstehen.

(4) Bei der Entscheidung über eine Unterbrechung oder einen Abbruch hat die Sicherheit der Besucher, Mitwirkenden und sonstigen anwesenden Personen Vorrang.

(5) Weitere Fälle der Unmöglichkeit:

  • Für staatliche, behördliche, hoheitliche, polizeiliche oder gerichtliche Einstellungs- oder Abbruchverfügungen gilt diese Bestimmung zur höheren Gewalt, soweit nicht wir diese Verfügung zu vertreten haben.
  • Bei einer konkreten Empfehlung von hoheitlicher oder staatlicher Seite (Bund, Land, Ministerien, Polizei, LKA, Behörden, RKI o. ä.), die Veranstaltung nicht durchzuführen (z. B. aufgrund einer pandemieartigen Ausbreitung eines Virus oder einer Terrorwarnung), gilt diese Bestimmung zur höheren Gewalt, soweit nicht wir diese Empfehlung zu vertreten haben.
  • Ist uns die Durchführung der Veranstaltung aufgrund erhöhter Auflagen der vorstehend genannten Stellen wirtschaftlich unzumutbar im Sinne des § 275 Absatz 2 BGB, gilt diese Bestimmung zur höheren Gewalt, soweit nicht wir diese Auflagen zu vertreten haben.
  • Werden vergleichbare Veranstaltungen im gleichen Landkreis oder in einem angrenzenden Landkreis im gleichen Zeitraum aufgrund desselben außergewöhnlichen, schwerwiegenden Ereignisses durch zuständige Stellen untersagt oder abgesagt und ist deshalb auch die Durchführung unserer Veranstaltung objektiv wesentlich gefährdet oder unzumutbar, gilt diese Bestimmung zur höheren Gewalt, soweit nicht wir den Grund zu vertreten haben.
  • Sagen Teilnehmer, Aussteller oder Mitwirkende aufgrund desselben außergewöhnlichen, schwerwiegenden Ereignisses in einem solchen Umfang ab, dass die Veranstaltung nach ihrem wesentlichen Inhalt nicht mehr durchgeführt werden kann, gilt diese Bestimmung zur höheren Gewalt, soweit nicht wir das Ereignis zu vertreten haben.

(1) Für einzelne Veranstaltungen kann eine ergänzende Veranstaltungsordnung festgelegt werden, insbesondere zu Sicherheit, Verhalten, Dresscode, Kostümen, Waffen und Requisiten, Taschen und Gepäck sowie Garderobe. Ergänzend gilt die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes.

(2) Kostüme, Requisiten und Accessoires müssen so beschaffen sein, dass von ihnen keine Gefahr für andere Teilnehmende ausgeht. Wir behalten uns vor, den Zutritt mit erkennbar gefährlichen Gegenständen zu verweigern oder zu beschränken. Nähere Bestimmungen hierzu ergeben sich aus der jeweiligen Hausordnung oder den auf den Veranstaltungsseiten veröffentlichten ergänzenden Regelungen.

(3) Der Ilurame e.V., der Betreiber des jeweiligen Veranstaltungsortes und die von ihnen beauftragten Personen üben im Rahmen ihrer Zuständigkeit das Hausrecht aus. Den zur Durchführung der Veranstaltung, zur Sicherheit oder zur Einhaltung der Veranstaltungs- und Hausordnung erforderlichen Anweisungen ist Folge zu leisten.

(1) Zur Gewährleistung der Sicherheit sowie zur Kontrolle der Einhaltung der jeweiligen Veranstaltungsordnung können beim Einlass angemessene Kontrollen durchgeführt werden.

(2) Gegenstände, deren Mitnahme nach gesetzlichen Bestimmungen, der Hausordnung oder der jeweiligen Veranstaltungsordnung untersagt ist – insbesondere funktionsfähige Waffen und gefährliche Requisiten – dürfen nicht in den Veranstaltungsbereich eingebracht werden.

(3) Verweigert eine Person eine erforderliche und angemessene Einlasskontrolle, kann der Zutritt verweigert werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.

(4) Einzelne Veranstaltungsbereiche oder Programmpunkte können in ihrer Kapazität begrenzt sein. Ist die zulässige Personenzahl erreicht, kann der Zutritt zu diesen Bereichen zeitweise beschränkt werden. Aus Sicherheitsgründen können Bereiche zudem vorübergehend geräumt oder gesperrt werden.

Vorübergehende und unerhebliche Beschränkungen begründen keinen Anspruch auf eine teilweise oder vollständige Rückerstattung des Eintrittspreises. Zwingende gesetzliche Ansprüche des Käufers bleiben unberührt.

(1) Teilnehmende haben sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gefährdet, erheblich belästigt oder in ihrer Teilnahme beeinträchtigt werden.

(2) Insbesondere ist untersagt:

  • den Veranstaltungsablauf erheblich zu stören,
  • strafbare, ordnungswidrige oder allgemein zu missbilligende Handlungen vorzunehmen oder dabei behilflich zu sein oder dazu anzustiften,
  • menschenverachtende, rassistische, extremistische oder sonst diskriminierende Aussagen, Symbole oder Kleidungsstücke zu verwenden oder zu verbreiten,
  • offenes Feuer, Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Gegenstände zu zünden oder elektrische Wärmegeräte in Betrieb zu nehmen,
  • Feuerlöscher, Feuermelder, Rauchmelder, Notbeleuchtung, Schaltanlagen oder entsprechende Hinweisschilder zu entfernen, zu verdecken oder zuzustellen,
  • Absperrungen zu umgehen oder nicht freigegebene Bereiche zu betreten, insbesondere Bühnen-, Technik- oder Backstagebereiche,
  • sich außerhalb der bekannt gegebenen Öffnungszeiten im Veranstaltungsbereich aufzuhalten,
  • unerlaubt Waren, Speisen oder Getränke zu verkaufen,
  • ohne unsere vorherige Zustimmung Werbung zu betreiben, Flugblätter oder sonstige Werbematerialien zu verteilen oder Plakate, Aufkleber und sonstige Werbeträger anzubringen; untersagt ist ebenso jede Werbung für politische, religiöse oder weltanschauliche Gruppierungen,
  • Ton-, Foto-, Film- oder Videoaufnahmen zu gewerblichen Zwecken anzufertigen,
  • Einrichtungen, Ausstattung oder Gegenstände des Veranstaltungsortes mutwillig zu beschädigen oder das Veranstaltungsgelände mutwillig zu verunreinigen,
  • entgegen den Vorgaben der jeweiligen Hausordnung zu rauchen, zu dampfen oder Nebel- und Raucheffekte zu erzeugen.
  • sonstige Handlungen vorzunehmen, die den Veranstaltungsablauf oder die Sicherheit von Personen erheblich beeinträchtigen

(3) Flucht- und Rettungswege sowie sicherheitsrelevante Einrichtungen sind jederzeit freizuhalten.

(4) Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann der Zutritt verweigert oder die Person von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Erfolgt dies aufgrund eines von der betroffenen Person zu vertretenden Verstoßes, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Unser Recht, Schadenersatz geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.

(1) Soweit bei einer Veranstaltung eine Garderobe angeboten wird, gelten hierfür die jeweils bekannt gegebenen Bedingungen und Preise.

(2) Für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Gegenstände dürfen nicht unbeaufsichtigt zurückgelassen werden, soweit keine ausdrücklich vorgesehene Aufbewahrungsmöglichkeit genutzt wird.

(3) Gefundene Gegenstände sind beim Veranstaltungspersonal oder Infopoint abzugeben. Der Ilurame e.V. behandelt Fundsachen nach den gesetzlichen Vorschriften; soweit Empfangsberechtigte nicht bekannt sind oder ihr Aufenthalt unbekannt ist, erfolgt die Anzeige oder Weitergabe an das zuständige Fundbüro. Anfragen zu verlorenen Gegenständen sind an die in § 1 genannte Kontaktadresse zu richten.

(1) Im Rahmen unserer Veranstaltungen können Foto-, Video- und Tonaufnahmen angefertigt werden. Informationen über die Verarbeitung und Veröffentlichung dieser Aufnahmen, die jeweiligen Rechtsgrundlagen sowie die Rechte betroffener Personen enthält unsere Datenschutzerklärung.

(2) Gewerbliche oder kommerzielle Foto-, Video- und Tonaufnahmen durch Teilnehmende bedürfen der vorherigen Zustimmung des Ilurame e.V., soweit für die jeweilige Veranstaltung nichts Abweichendes bestimmt wurde.

(1) Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) – solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Teilnehmende regelmäßig vertrauen dürfen; hierzu zählen insbesondere die ordnungsgemäße Organisation und Durchführung der Veranstaltung sowie die ordnungsgemäße Auswahl und Beauftragung von uns eingesetzter Dritter – ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Der Teilnehmer hat jedoch jederzeit bis zur Entstehung des Schadens die Möglichkeit, diese Begrenzung im Wege einer Gefährdungsanzeige oder Wertdeklaration mindestens in Textform (also z. B. per E-Mail) gegenüber uns entsprechend zu erhöhen.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Soweit wir nach den vorstehenden Absätzen für leichte Fahrlässigkeit haften, ist die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden nur gegeben, soweit diese bei bestimmungsgemäßer Inanspruchnahme unserer vertraglichen Leistungen typischerweise zu erwarten sind.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten unserer Organe, Mitglieder, Beschäftigten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

Der Ilurame e.V. verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Informationen über Art, Umfang, Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sowie die Rechte betroffener Personen enthält unsere [Datenschutzerklärung].

Der Ilurame e.V. ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

(2) Sollten diese Allgemeinen Bedingungen neben der deutschen Sprache in eine andere Sprache übersetzt sein, hat im Zweifel die deutsche Sprachversion Vorrang.

(3) § 139 BGB (Teilnichtigkeit) wird ausgeschlossen.

(4) Zwingende gesetzliche Bestimmungen über Gerichtsstände bleiben unberührt.

(5) Wir sind berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Über eine solche Übertragung informieren wir rechtzeitig im Voraus. In diesem Fall steht dem Käufer innerhalb eines Monats nach Kenntniserlangung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.


Stand: 22.09.2026